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Elterngeld 2026: Höhe, Dauer, Basis oder Plus, Antrag – mit Elterngeld-Rechner

Geprüft am 11.10.2026Lesezeit 5 Minuten7 Quellen
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  1. Elterngeld-Rechner
  2. Wer Elterngeld bekommt
  3. Wie hoch das Elterngeld ist
  4. Basis, Plus, Partnerschaftsbonus
  5. Der Antrag: Schritt für Schritt
  6. Sonderfälle
  7. Elterngeld und Schreibaby
  8. Häufige Fragen

Wenn eure Nerven blank liegen: Baby sicher ablegen, Raum verlassen, durchatmen – Elterntelefon 0800 111 0 550. Warnzeichen wie Fieber unter drei Monaten, Atemnot oder Trinkverweigerung: Warnzeichen-Check, im Notfall 112.

Das Wichtigste in Kürze

  • Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300, höchstens 1.800 Euro im Monat, für bis zu 12 Monate – mit Partnermonaten 14.
  • ElterngeldPlus ist halb so hoch und doppelt so lang; es lohnt sich bei Teilzeit. Der Partnerschaftsbonus gibt vier weitere Monate, wenn beide 24 bis 32 Stunden arbeiten.
  • Geschwisterbonus 10 Prozent (mindestens 75 Euro), Mehrlingszuschlag 300 Euro je weiteres Kind; Mutterschaftsgeld wird angerechnet.
  • Einkommensgrenze: 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (Paare und Alleinerziehende, Geburten ab April 2025).
  • Antrag bei der Elterngeldstelle des Bundeslands, rückwirkend nur drei Monate – also in den ersten Wochen nach der Geburt stellen.

Elterngeld-Rechner

Elterngeld-Rechner: Wie viel bekommt ihr im Monat?

Rechnet vom Brutto aus wie die Elterngeldstellen: pauschale Steuern nach der Lohnsteuertabelle des Vorjahres, pauschale Sozialabgaben, Ersatzrate, Teilzeit, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag. Alles bleibt in eurem Browser.

Brutto: Durchschnitt der 12 Monate vor dem Mutterschutz bzw. vor der Geburt, ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld. Selbstständige: Gewinn laut Steuerbescheid. Teilzeit: 0 eintragen, wenn ihr während des Elterngelds nicht arbeitet (bis 32 Stunden pro Woche sind erlaubt).

Gleiche Rechenregeln wie der Elterngeldrechner des Familienministeriums (BEEG §§ 2–2f und 4a, Lohnsteuer-Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, Stand Oktober 2026), in 23 Testfällen centgenau nachgeprüft. Nicht berücksichtigt: Einkommen, das in den 12 Monaten schwankt, mehrere Jobs, Elterngeld für ein älteres Kind im Bemessungszeitraum, Steuerklasse IV mit Faktor. Verbindlich rechnet eure Elterngeldstelle.

Wer Elterngeld bekommt

Elterngeld bekommen Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen, mit ihm in Deutschland leben und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten – Angestellte, Selbstständige, Studierende, Arbeitslose und Eltern ohne Einkommen (dann der Mindestbetrag). Grundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen des Paares oder des alleinerziehenden Elternteils im Jahr vor der Geburt über 175.000 Euro lag.

Wie hoch das Elterngeld ist

  • Ersatzrate: 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, das während des Bezugs wegfällt. Bei Netto unter 1.000 Euro steigt die Rate schrittweise bis auf 100 Prozent, bei Netto über 1.200 Euro sinkt sie schrittweise auf 65 Prozent.
  • Grenzen: mindestens 300 Euro (auch ohne Einkommen), höchstens 1.800 Euro Basiselterngeld im Monat.
  • Das „Elterngeld-Netto“ berechnet die Stelle pauschal aus dem Bruttoeinkommen der zwölf Monate vor Geburt bzw. Mutterschutz: minus Lohnsteuer, Soli und 8 Prozent Kirchensteuer nach der Lohnsteuertabelle des Vorjahres, minus pauschal 9 Prozent Kranken- und Pflege-, 10 Prozent Renten- und 2 Prozent Arbeitslosenversicherung, minus 102,50 Euro Werbungskostenpauschale. Es liegt deshalb meist unter dem Netto auf dem Gehaltszettel. Selbstständige: Gewinn des letzten Steuerjahres, ohne Werbungskostenpauschale.
  • Angerechnet wird: Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss (deshalb fließt in den ersten acht Wochen meist kein Elterngeld an die Mutter), Einkommen während des Bezugs, bei Selbstständigen Gewinn.
  • Teilzeit während des Bezugs: Ersetzt wird nur der Unterschied zwischen dem Elterngeld-Netto vorher (höchstens 2.770 Euro angesetzt) und dem Netto während des Bezugs – mit der Ersatzrate, die sich aus dem Einkommen vor der Geburt ergibt. ElterngeldPlus darf dabei höchstens halb so hoch sein wie das Basiselterngeld ohne Teilzeit; deshalb ist es mit Teilzeit oft genauso hoch wie Basiselterngeld.
  • Zuschläge: Geschwisterbonus 10 Prozent, mindestens 75 Euro (ein weiteres Kind unter drei oder zwei unter sechs Jahren); Mehrlingszuschlag 300 Euro je zusätzliches Mehrlingskind.

Basis, Plus, Partnerschaftsbonus

BasiselterngeldElterngeldPlusPartnerschaftsbonus
Höhe300–1.800 €150–900 € (halbes Basis)wie ElterngeldPlus
Dauer12 Monate, mit Partnermonaten 14doppelt so lang: 24, mit Partnermonaten 282–4 Monate zusätzlich, beide gleichzeitig
Bedingungbis 32 Std./Woche Arbeit erlaubt; Einkommen wird angerechnetbei Teilzeit oft gleich hoch wie Basis (Anrechnung wirkt weniger)beide arbeiten 24–32 Std./Woche
Zeitraumbis zum 14. Lebensmonatauch danach, bis zum 32. Monat (bei lückenlosem Bezug)bis zum 32. Monat

Die Partnermonate: Teilen sich beide Eltern die Betreuung, stehen der Familie 14 statt 12 Basismonate zu – jeder Elternteil mindestens zwei, höchstens zwölf. Beide können gleichzeitig Elterngeld beziehen, aber bei Geburten seit April 2024 nur noch einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld (Ausnahmen: Mehrlinge, Frühchen, der erste Lebensmonat). Basis- und Plus-Monate lassen sich mischen: ein Basismonat zählt wie zwei Plus-Monate.

Faustregel für die Wahl: Wer ganz zu Hause bleibt, nimmt Basiselterngeld. Wer in Teilzeit arbeitet, rechnet beides durch – oft ist ElterngeldPlus pro Monat kaum niedriger, läuft aber doppelt so lang. Der Elterngeldrechner des Familienministeriums rechnet mit euren genauen Daten.

Der Antrag: Schritt für Schritt

  1. Vor der Geburt vorbereiten: Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate, Steuerbescheid (Selbstständige), Nachweis Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld-Bescheinigung der Kasse, Arbeitgeberbescheinigung für Elternzeit.
  2. Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden: spätestens sieben Wochen vor Beginn, schriftlich – unabhängig vom Elterngeld.
  3. Antrag online über ElterngeldDigital (die meisten Bundesländer) oder auf Papier bei der Elterngeldstelle des Bundeslands (Landesamt, Stadt, Kreis). Geburtsurkunde „für Elterngeld“ nachreichen.
  4. Frist: Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt – also spätestens im dritten Lebensmonat beantragen, besser in den ersten Wochen.
  5. Bescheid prüfen: Elterngeld-Netto, Bezugsmonate, Anrechnung. Änderungen (Teilzeit, Wechsel der Monate) könnt ihr später beantragen.

Sonderfälle

Frühgeborene
Kommt das Kind mindestens sechs Wochen vor dem Termin, gibt es bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld.
Alleinerziehende
Können die 14 Basismonate (bzw. 28 Plus-Monate) allein nutzen, wenn der andere Elternteil nicht betreut; Partnerschaftsbonus mit 24–32 Stunden allein.
Selbstständige
Einkommen aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt; Einnahmen während des Bezugs werden angerechnet – Rechnungen sinnvoll terminieren.
Studierende, Arbeitslose, Minijob
Mindestens 300 Euro. Beim Bürgergeld wird Elterngeld angerechnet; frei bleibt nur, wer vor der Geburt gearbeitet hat – in Höhe des früheren Einkommens, höchstens 300 Euro (beim ElterngeldPlus 150 Euro). Beim BAföG zählt Elterngeld bis 300 Euro nicht als Einkommen.
Steuer
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – der Steuersatz auf das übrige Einkommen steigt leicht. Steuerklasse vor der Geburt wechseln (die Mutter in III) kann das Elterngeld erhöhen, wenn der Wechsel mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz gilt.

Elterngeld und Schreibaby

Ein Schreibaby ist ein Grund, die Elternzeit anders zu planen: Beide in den ersten Monaten zu Hause (Partnermonate am Anfang statt am Ende), danach Teilzeit mit ElterngeldPlus statt Vollzeit-Rückkehr. Dazu kommen Leistungen außerhalb des Elterngelds: Haushaltshilfe der Krankenkasse bei Erschöpfung, Kinderkrankengeld, Mutter-Kind-Kur (auch Vater-Kind-Kur) nach belastenden ersten Monaten. Die Frühen Hilfen und die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände helfen beim Beantragen. Mehr unter Hilfe bei Überforderung.

Rechtsstand Oktober 2026 nach BEEG und Familienportal. Die Werte ändern sich mit Gesetzesänderungen; verbindlich ist der Bescheid eurer Elterngeldstelle.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

Basiselterngeld: 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300, höchstens 1.800 Euro im Monat. ElterngeldPlus die Hälfte (150 bis 900 Euro), dafür doppelt so lang.

Wie lange gibt es Elterngeld?

Basiselterngeld 12 Monate, mit Partnermonaten 14; ElterngeldPlus 24 bzw. 28 Monate; dazu bis zu vier Monate Partnerschaftsbonus, wenn beide 24 bis 32 Stunden arbeiten.

Gibt es Elterngeld ohne Einkommen?

Ja, den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld (150 Euro ElterngeldPlus) – auch für Studierende, Arbeitslose und Eltern ohne Erwerbseinkommen.

Welche Einkommensgrenze gilt beim Elterngeld?

Für Geburten ab dem 1. April 2025: 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt, für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.

Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?

Es wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt – also spätestens im dritten Lebensmonat, besser in den ersten Wochen nach der Geburt bei der Elterngeldstelle des Bundeslands.

Quellen

  1. Familienportal des Bundes: Elterngeld – Höhe, Dauer, Antrag – https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld (abgerufen 10.10.2026)
  2. § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes – https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html (abgerufen 10.10.2026)
  3. § 2c bis § 2f BEEG – Einkommen, Abzüge für Steuern und Sozialabgaben – https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2f.html (abgerufen 11.10.2026)
  4. § 4 BEEG – Bezugszeitraum (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus) – https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html (abgerufen 10.10.2026)
  5. § 4a BEEG – Berechnung von Basiselterngeld und ElterngeldPlus – https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4a.html (abgerufen 11.10.2026)
  6. Bundesfamilienministerium: Elterngeld – Überblick und Elterngeldrechner – https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld (abgerufen 10.10.2026)
  7. Familienportal: Elterngeldrechner mit Planer (Vergleich der Rechenergebnisse) – https://familienportal.de/familienportal/meta/egr (abgerufen 11.10.2026)
Jana Kühnler, Mutter von zwei Kindern, Autorin der „Schreibaby-Gebrauchsanweisung“. Erstmals veröffentlicht im Mai 2016, vollständig neu geschrieben und von der Redaktion gegen die genannten Quellen geprüft am 11.10.2026. Erfahrung und Information, keine ärztliche Beratung – bei Warnzeichen in die Praxis.

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