Elterngeld, Elternzeit und Co. – viele Fragen, viele Antworten

Liebe Mütter, Liebe Väter

Auch am schönsten Tag im Leben bleibt die Bürokratie nicht aus! Es ist zwar ein wenig lästig, die ganzen Formulare auszufüllen, aber es geht ja schließlich um das liebe Geld... Damit ihr euch nicht die Finger wund googeln müsst, möchte ich euch in meinem Artikel zusammengefasst alles Wissenswerte über den Papier-Dschungel verraten.

Hurra, das Baby ist da! Neun Monate lang habt ihr gewartet, gefiebert und euch nach dem kleinen Wesen gesehnt. Jetzt ist es auf der Welt – und dummerweise kommt auch pregnancy-792742_1280 by ekseaborn0 - pixabax.comgleich die Frage nach der lieben Bürokratie.

Dass es ziemlich viele Formulare und Urkunden gibt, wisst ihr ja. Schließlich hast du als stolzer Papa den neuen Erdenbürger schon am Standesamt angemeldet, hast Geburtsurkunde und noch so einiges an Bescheinigungen bekommen, die du stolz noch auf der Entbindungsstation präsentiert hast.

Und schon kommen viele Fragen:

  • Wozu braucht man das ganze Papier?
  • Und wo reiche ich was ein?
  • Wofür eigentlich?
  • Was kann ich beantragen und was nicht?

Elterngeld, da war doch was …

Fragen über Fragen, die die schöne Kennenlernzeit im Mutterschutz nicht überschatten müssen, denn glücklicherweise habt ihr euch schon vorher, als der Zwerg noch im Bauch war, über das Wichtigste informiert!

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Es gibt viele Variablen, die in den Bereich des Elterngelds hineinspielen und die Beachtung finden müssen, um individuell den optimalen Weg für die Babyzeit zu finden.

All diese Regelungen beruhen auf dem Bundeselterngeld- und Bundeselternzeitgesetz (BEEG).

Hier ist genau festgelegt, in welcher Höhe und in welchem Rahmen bei welcher Konstellation das Elterngeld gezahlt wird, auch Sonderfälle etwa bei befristeter Beschäftigung, bei Mehrlingsgeburten und vieles mehr finden hier Beachtung.

Doch zunächst einmal zur wesentlichen Frage: Wer hat überhaupt Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld hat grundsätzlich jede Familie seit 1. Januar 2007.

Wer also ein Baby erwartet, kann sich darauf verlassen, Elterngeld zu erhalten. Ausgezahlt wird es allerdings nur für einen Elternteil, nämlich für den Elternteil, der statt seinem Beruf nachzugehen, sich um das Baby kümmert.

family-308445_1280 by ClkerFreeVectorImages - pixabay.comDabei können die Elternzeit und der Elterngeldbezug auch zwischen Mutter und Vater aufgesplittet werden – ganz, wie es individuell am besten passt. Derjenige bekommt die Zahlung, der den Beruf zurückgestellt hat und für die Betreuung des neuen Erdenbürgers zu Hause bleibt.

Der andere Elternteil bekommt ganz normal sein Gehalt oder sein vergleichbares Einkommen wie Rente, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit etc. Wenn die Elternzeit aufgeteilt wird, wechselt der Elterngeldbezug entsprechend.

Was wenn ich vor der Schwangerschaft auch kein Einkommen hatte?

Auch, wer vor der Ankunft des Nachwuchses kein eigenes Gehalt hatte, wer also zum Beispiel

  • Schülerin oder Schüler,
  • Studentin oder Student,
  • Hausfrau (und natürlich auch Hausmann) oder
  • arbeitslos war,

hat grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld.

Das gilt auch, wenn man bei einer weiteren Schwangerschaft vom Elterngeldbezug zum nächsten Elterngeld rutscht. Wenn die Geschwister einen sehr geringen Altersabstand haben und im Anschluss an den Elterngeldbezug das kleine Geschwisterchen erwartet wird, tritt dieser Fall in Kraft.

Langer Rede, kurzer Sinn: Anspruch auf Elterngeld hat einfach jeder, der seinen Job zurückstellt und sein Baby betreut, denn das Elterngeld stellt eine sogenannte Lohnersatzleistung dar.

Damit gilt es ausschließlich auf denjenigen bezogen, der das Elterngeld bekommt. Das Einkommen des Partners etwa bleibt beim Elterngeldbezug unberücksichtigt. Das Erziehungsgeld, das man vor 2007 beantragen konnte, gibt es im Gegenzug seit der Einführung des Elterngeldes nicht mehr.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes ist davon abhängig, wie hoch das vorherige Einkommen war, und zwar das Einkommen desjenigen Elternteils, der aus dem Beruf aussteigt und die Betreuung übernimmt.

Ob das die Aufgabe der Mutter oder des Vaters ist, ist dabei völlig irrelevant, auch Väter haben Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld.

Elterngeld in cash: Wie hoch ist die Leistung?

Grundsätzlich beträgt das Elterngeld zwischen dem Mindestbetrag von 300 € und dem Maximalbetrag von 1800 €. Dazwischen wird die Höhe des Elterngeldes abhängig vom Einkommen berechnet.

tax-468440_1280 by stevepb - pixabay.comDer Schlüssel für die Berechnung ist dabei die magische Zahl von 67 Prozent. Dies wird bezogen auf das durchschnittliche Gehalt aus dem Bemessungszeitraum. Dieser Zeitraum sind die 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

Bei Schwankungen, die sich etwa durch verschiedene Zulagen oder durch unterschiedliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ergeben, wird ein monatlicher Durchschnitt errechnet. Das gilt auch für Zeiten, in denen man vielleicht erwerbslos war.

Das durchschnittliche Monatseinkommen ist also die Grundlage, von der 67 Prozent als Elterngeld genommen wird.

Bei sehr geringen Verdiensten, wo die magischen 67 Prozent weniger als 300 € ausmachen würden (eben bei Geringverdienern oder auch Schülern, Studenten und Arbeitslosen), wird der grundsätzliche Sockelbetrag von 300 € gewährt. Umgekehrt gibt es bei sehr guten Verdienern auch die Obergrenze von 1800 €, wenn jene 67 Prozent darüber liegen würden.

Als Beispiel: Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von € 2000 beträgt das Elterngeld 1340 € pro Monat.

Zusatz: Geschwisterbonus

Manchmal kann das Elterngeld noch um den Geschwisterbonus erhöht werden, und zwar dann, wenn es ein älteres Geschwister gibt, das jünger als drei Jahre ist.

  • Bis zum dritten Geburtstag des Geschwisters wird ein Bonus von 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 € gezahlt.
  • Bei mehr als zwei Kindern in der Familie oder bei einem Kind mit Behinderung gelten dabei großzügigere Zeiträume.

Diese Berechnungsgrundlage ist übrigens bundesweit einheitlich. Schwankungen zwischen den Bundesländern mag es bei anderen Leistungen geben, die junge Familien beantragen können, das Elterngeld jedoch wird in jedem Bundesland nach demselben Schlüssel berechnet.

Wie lange wird Elterngeld ausbezahlt?

Der Zeitraum, über den man Elterngeld bekommen kann, ist grundsätzlich 12 Monate nach der Geburt des Kindes.

dad-758765_1280 by Gadini - pixabay.comUm den Vätern einen Anreiz zu geben, ebenfalls Elternzeit zu nehmen, werden zusätzlich zwei Vätermonate gewährt, in denen der Vater zu Hause bleiben und Elterngeld beziehen kann. Denn auch heute ist in der Praxis die Kindererziehung sehr oft eine reine Frauenangelegenheit. Mit diesen Vätermonaten gilt als Zeitraum der Elterngeldzahlung also 14 Monate nach der Geburt des Kindes.

Die Vätermonate werden zumeist an die Elterngeldzeit von 12 Monaten drangehängt, da die Mutter ja die acht Wochen nach der Geburt ohnehin nicht arbeiten darf und wohl auch kaum mitten in der Elternzeit plötzlich für nur zwei Monate wieder zurück in den Job kann.

Der Regelfall ist also zumeist (natürlich gibt es aber auch Ausnahmen): Die Mutter nimmt die 12 Monate Elternzeit und der Vater hängt seine zwei Vätermonate dran.

Natürlich kann man dieses Modell auch umdrehen, wenn die Mutter nach der Mutterschutzfrist direkt wieder arbeitet und der Vater die Betreuung übernimmt – dann hat eben die Mutter irreführenderweise die Vätermonate.

„Kleine Kinder – kleine Wunder. Große Kinder – große Wunder.“

(Elvira Lauscher)

Diesen Bezugszeitraum kann man jedoch auch strecken, falls man mehr als das erste Jahr für die Kinderbetreuung zu Hause bleibt. Denn die Elternzeit ist ja wieder etwas anderes als die Zeit des Elterngelds.

Abgrenzung: Elternzeit – Zeit des Elterngelds

Die Elternzeit ist die Zeit, die der Arbeitgeber den Platz des Elternteils freihalten muss, damit man nach der Babypause wieder nahtlos in seinen Job zurück kann. Dies ist für bis zu drei Jahren möglich (also praktischerweise bis dann, wenn man den Rechtsanspruch auf einen Kiga-Platz hat).

Man kann also bis zu drei Jahre für die Kinderbetreuung aus dem Beruf aussteigen, hat aber nur 12 Monate (bzw. 14 mit Vätermonaten) Anspruch auf Elterngeld.

Um diese Zeitspanne etwas zu überbrücken, kann man das Elterngeld jedoch auch strecken, um die doppelte Zeit eine Finanzspritze zur Verfügung zu haben: Dann wird eben der monatliche Bezug halbiert, die Bezugszeit dagegen verdoppelt.

baby-72224_1280 by PublicDomainPictures - pixabay.comBeim Beispiel von oben, dem Elterngeldbetrag von 1340 € pro Monat würde es bedeuten, dass man diesen Betrag monatlich über ein Jahr hinweg erhält oder eben nur die Hälfte davon, also 670 €, über den Zeitraum von zwei Jahren.

Welches Modell gerade auf das eigene Familienmodell individuell passt, muss jedes Elternpaar und jede Alleinerziehende für sich selbst kalkulieren und entscheiden.

Der Antrag auf Elterngeld

Um eine Lohnersatzleistung erhalten zu können, muss natürlich auch ein Antrag gestellt werden. Im Falle des Elterngelds kann man diesen Antrag allerdings schon sehr gut während der Schwangerschaft vorbereiten, sodass die Zahlung nach der Geburt des Kindes möglichst schnell und reibungslos ablaufen kann.

So habt ihr die Formulare im Griff!

Das Formular ist im Internet zu finden und herunterzuladen. Hier findet man dann eine pdf-writing-828911_1280 by Unsplash - pixabay.comDatei zum Ausdrucken, die man ausgefüllt bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen muss.

Dies jedoch ist nach Bundesländern geordnet. Das meiste lässt sich schon während der Schwangerschaft ausfüllen – natürlich nicht der Geburtstermin des Kindes, dieses Feld muss man bis zum großen Tag freilassen.

Aber auch die Anlagen, die zum Elterngeldantrag gehören, können sehr gut noch vor der Geburt vorbereitet werden. Diese sind

  • die Einkommenserklärung und
  • die Arbeitgeberbescheinigung.

Es ist sogar sehr ratsam, diese rechtzeitig vorzubereiten, so lange man noch im Betrieb tätig ist und sich gerade mit einem Neugeborenen unnötige Wege ersparen möchte.

Antrag einreichen, wenn das Baby da ist

Nach der Geburt des ersehnten Kindes werden nun die Formulare fertig ausgefüllt, zusammen gesammelt und bei der Elterngeldstelle eingereicht.

Diese Elterngeldstellen gibt es für jedes Bundesland mehrfach, jeweils angeschlossen am zuständigen Amt für Versorgung und Soziales.

Wo genau dieses für den eigenen Fall liegt, sollte rechtzeitig nachgelesen werden, damit die Formulare auch auf Anhieb den Weg zum richtigen Sachbearbeiter finden. Dieser hilft übrigens bei Fragen und Unsicherheiten gern weiter.

writing-923882_1280 by StockSnap - pixabay.comDa man den Antrag logischerweise erst nach der Geburt des Kindes einreichen kann und auch ein wenig Bearbeitungszeit seitens der Elterngeldstelle nötig ist, wird in den ersten Wochen nach der Geburt sicherlich eine Zahlungslücke entstehen.

Nämlich dann, wenn das Einkommen wegfällt, das Elterngeld aber noch nicht gezahlt wird!

Diesen Finanzengpass sollte man rechtzeitig einkalkulieren!

Aber die gute Nachricht: Das Elterngeld wird später zuverlässig rückwirkend bis zum Geburtstag des Sprösslings ausbezahlt.

Checkliste: Anlagen zum Elterngeldantrag

Doch je zügiger man die Unterlagen einreicht, umso schneller die Bearbeitung und umso kürzer der Engpass. Die Anlagen, die dem Antrag beigefügt werden müssen, sind folgende:

  • Geburtsbescheinigung des Kindes (mit Verwendungszweck „Elterngeld“ bzw. „für soziale Zwecke“)
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen
  • Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers bei Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum oder Erklärung über die Arbeitszeit bei selbstständiger Arbeit
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (vom Arbeitgeber)

Eine gute Planung und rechtzeitiges Bereitlegen der Dokumente lohnt sich also.

Elterngeld: Änderungen 2015

Das Jahr 2015 brachte ein paar Änderungen für das Elterngeld mit sich.

Überblick

Vor 2015 Seit 2015
  • Bei Mehrlingsgeburten wurde das Elterngeld pro Kind gezahlt.
  • Nur Basis-Elterngeld möglich
  • Bei Mehrlingsgeburten wird das Elterngeld nur einfach gezahlt plus Geschwisterbonus für jedes weitere Mehrlingskind.
  • Ab Juli 2015 Elterngeld-Plus möglich.

Diese Änderungen sollten schon frühzeitig mit eingeplant werden, denn gerade bei Mehrlingsgeburten kann der finanzielle Unterschied zwischen der alten und der neuen Regelung beträchtlich sein.

Mehrlingsgeburten: Elterngeld pro Geburt, nicht mehr pro Kind

Vor der Änderung im Jahr 2015 war es so, dass für jedes Mehrlingskind eigenes Elterngeld gezahlt wurde. Das bedeutete, dass für Zwillinge zweimal der Elterngeldbetrag ausgezahlt wurde, bei Drillingen entsprechend dreimal und so weiter.

Diese Regelung wurde 2015 gekippt, da sich das Elterngeld ja nicht auf das Kind an sich bezieht, sondern eine Lohnersatzleistung für den betreuenden Elternteil darstellt und somit das Einkommen ausschlaggebend ist.

Für Mehrlingseltern bedeutet das eine nicht zu verachtende Einbuße, denn statt des mehrfachen Elterngelds ist nun nur der einfache Betrag plus Geschwisterbonus zu erwarten.

Elterngeld-Plus und der Partnerschaftsbonus

Die zweite große Änderung beim Elterngeld im Jahr 2015 ist die Einführung des Elterngeld-Plus, das für mehr Flexibilität und Wahlfreiheit sorgen soll.

Es steht somit für Familien nunmehr zur Auswahl, ob sie das klassische Elterngeld-Basis oder das neue Elterngeld-Plus in Anspruch nehmen möchten.

Was ist neu und anders am Elterngeld-Plus?

Elterngeld-Basis Elterngeld-Plus
Dauer Max. 14 Monate, streckbar auf 24 Monate mit halb so viel Elterngeld 28 Monate mit halb so viel Elterngeld
Aufteilung unter den Eltern Generell frei aufteilbar. Bei 12 Monaten des einen Elternteils bekommt der andere weitere zwei sogenannte Vätermonate. Aber einer muss immer zu Hause sein. Einführung neuer Partnerschafts-Plus-Monate: Beide Eltern arbeiten zeitgleich über mindestens vier Monate in Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche.
Zusatzverdienst möglich? Bis zu 30 Wochenstunden kann gearbeitet werden, jedoch wird der Verdienst voll angerechnet und vom Elterngeld abgezogen. Der Berufseinstieg in Teilzeit ist sogar Bedingung, und zwar für beide Elternteile.
Alleinerziehende Keine Vätermonate Auch Alleinerziehende können vier ergänzende Bonusmonate beantragen, wenn sie an vier aufeinander folgenden Monaten in Teilzeit pro Woche zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten.

Ziel des Elterngeld-Plus ist es, eine gerechtere Aufteilung der Elternzeit zwischen den Elternteilen zu ermöglichen und zusätzlich eine Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf sicherzustellen.

Denn wenn beide Eltern in Teilzeit arbeiten, ist unterm Strich genug Freiraum für die Familie vorhanden, trotzdem muss keiner auf den Beruf und die Karriere verzichten und das Einkommen eines vollen Gehalts ist gesichert.

Auch stellt dieses Modell ein Umdenken der Rollenstrukturen dar, wenn ganz selbstverständlich auch Väter für die Familie in Teilzeit gehen.

Wogegen umgekehrt den Frauen der Berufseinstieg erleichtert werden soll, indem sie recht zügig zu ihrem Arbeitsplatz zurückkehren können, ohne Probleme mit der Betreuung des Babys zu haben.

Eltern, die Wert auf die Verbindung von Familie und Beruf legen, sollten über das Elterngeld-Plus nachdenken.

Finanzielle Unterstützungen für Familien

Familien werden vom Staat unterstützt. Jedoch stellt das Elterngeld nur einen einzigen Pfeiler der Familienförderung dar.

Finanzielle Unterstützungen im Überblick

  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Landeserziehungsgeld
  • Steuervorteile

Das Kindergeld im Detail

Das Elterngeld wird, wie schon erwähnt, bundeseinheitlich ausgezahlt. Gleiches gilt für das Kindergeld: Ebenso wie das Elterngeld muss das Kindergeld beantragt werden, allerdings bei der zuständigen Kindergeldstelle. Anspruch darauf hat jede Familie.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld beträgt einheitlich

  1. 190 € für das erste,
  2. 190 € für das zweite,
  3. 196 € für das dritte und
  4. 221 € für das vierte Kind.

Jedenfalls solange die Kinder minderjährig sind. Sind sie volljährig, kommt es darauf an, ob das family-457235_1280 by sathyatripodi - pixabay.comKind arbeitslos oder in einer Ausbildung ist, in diesen Fällen kann das Kindergeld bis zum Alter des Kindes von 25 Jahren geltend gemacht werden.

Schluss mit dem Kindergeld ist in jedem Fall, wenn das Kind eine Berufstätigkeit aufnimmt oder 25 Jahre alt wird.

Ist das Kind körperlich oder geistig eingeschränkt, kann auch nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld beantragt werden, falls das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.

Das Landeserziehungsgeld im Detail

Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige Leistung der Bundesländer, die über die Kriterien und Höhe selbst bestimmen. Momentan gibt es Landeserziehungsgeld nur in

  • Bayern,
  • Sachsen und
  • Thüringen

wo die Höhe des Gelds untereinander differiert.

Das Betreuungsgeld, das für Eltern gezahlt wurde, die ihr Kind zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat zu Hause betreuen, gibt es nicht mehr.

Steuervorteile als finanzielle Entlastung

Neben den direkten Zahlungen, die Eltern als Zuschuss bekommen, gibt es auch indirekte Erleichterungen für Familien in Form von Steuervorteilen.

Welche Steuervorteile gibt es?

  • der Kinderfreibetrag
  • die Absetzbarkeit der Betreuungskosten.

„Zukunft schreibt sich Kinder.“

(Siegfried Wache)

Daher gesteht der Staat Familien diese Steuerentlastungen zu. Beides wird bei der Steuererklärung geltend gemacht.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag schmälert die Steuerlast, indem pro Kind grundsätzlich ein Teil des Einkommens in der Höhe von 7.152 € steuerfrei ist. Dieses Geld muss nicht versteuert zu werden, und man bekommt mit dem Steuerbescheid rückwirkend die zu viel gezahlten Steuern zurück.

Absetzbarkeit der Betreuungskosten

Zusätzlich zum Kinderfreibetrag kann man auch die Betreuungskosten absetzen. Wichtig hierfür sind nur die Belege, die man der Steuererklärung beifügt. Diese Regelung gilt bis zum 14. Lebensjahr des Kindes, wenn es außer Haus betreut wird, unabhängig davon, ob beide Elternteile arbeiten oder nicht.

Fazit: Elterngeld, Kindergeld und der Behörden-Dschungel

Dies alles klingt nach sehr viel Papierkrieg und zahlreichen Behördengängen. Doch einmal geklärt, was einem in welcher Form zusteht, können die Anträge sehr übersichtlich gehandhabt und bei den korrekten Stellen eingereicht werden.

Und bei Fragen und Unsicherheiten steht der Sachbearbeiter zusätzlich mit Rat und Tat zur Seite.

Übrigens: All die Regelungen gelten unabhängig von der Rollenverteilung innerhalb der Familie!

Auch Väter können Elternzeit nehmen und die verschiedenen Förderungen beantragen – die Regelungen gelten analog!

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